BGM steht für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Es ist die systematische und strukturierte Entwicklung, Planung sowie Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die Gesundheit der Angestellten erhalten und fördern sollen. Dabei gibt es zwei Ansätze:
Maßnahmen der Verhältnisprävention zielen auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen ab. Im Fokus stehen die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel sowie die restliche Arbeitsumgebung. Mögliche Maßnahmen sind eine ergonomische Arbeitsplatzberatung oder eine Veränderung des Arbeitszeitmodells.
Maßnahmen der Verhaltensprävention beziehen sich auf den einzelnen Menschen und das individuelle Gesundheitsverhalten. Dazu gehören Vorgehensweisen, die die eigene Gesundheitskompetenz stärken, wie zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung oder Programme für gesunde Ernährung.
Gut zu wissen: Nach § 20 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) leisten auch Krankenkassen einen Beitrag zu bestimmten Maßnahmen in diesem Bereich.
In den letzten Jahren – vor allem auch während der COVID-19-Pandemie – hat sich die Arbeitswelt stetig verändert. Die Flexibilität hinsichtlich Arbeitsort und -zeit haben aufgrund von Homeoffice und Digitalisierung stark zugenommen. Gleichzeitig erhöhen sich Arbeitspensum und -intensität immer weiter. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fand in der Broschüre „Arbeitswelt im Wandel Zahlen – Daten – Fakten” (Ausgabe 2021) in einer Umfrage, die sie bereits vor der Pandemie durchführte, heraus:
„Viele Erwerbstätige sind von Multitasking, starkem Termin- oder Leistungsdruck sowie von Störungen bzw. Unterbrechungen bei der Arbeit betroffen. Dabei werden starker Termin- oder Leistungsdruck und Störungen bzw. Unterbrechungen bei der Arbeit überwiegend als belastend wahrgenommen.”
Arbeitswelt im Wandel Zahlen – Daten – Fakten” (Ausgabe 2021) Tweet
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
„Die Beschäftigten wurden nach Schmerzen gefragt, die in den letzten 12 Monaten während der Arbeit bzw. an Arbeitstagen aufgetreten sind. […] Schmerzen im unteren Rücken (Kreuzschmerzen) geben 51 % der Frauen und 44 % der Männer an. Nahezu die Hälfte der Befragten befand sich in den letzten 12 Monaten aufgrund von Rückenleiden in Behandlung.”
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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
„Neben Rückenleiden klagt ein großer Teil der Beschäftigten über allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit und Erschöpfung. […] Der überwiegende Teil der Befragten war wegen der genannten Beschwerden in den letzten 12 Monaten nicht in Behandlung.”
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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Diese Zahlen zeigen: Die Belastungen für Mitarbeitenden nehmen immer weiter zu. Und auch deren Folgen werden immer größer. Neben Rückenleiden sind psychische Probleme eine ernstzunehmende Auswirkung der modernen Arbeitswelt. Beschäftigte wünschen sich zunehmend Unterstützung durch ihre Arbeitgebenden. Es braucht ein betriebliches Gesundheitssystem, das die Menschen dazu anhält, sich mehr zu bewegen, vorzubeugen und auf sich zu achten.
Im schlimmsten Fall kommt es durch Belastungen am Arbeitsplatz zur Arbeitsunfähigkeit. Und die hat immense Folgen – nicht nur für die Betroffenen selber, sondern auch für Unternehmen und Wirtschaft. Die BAuA schätzt: 2019 fielen durch Arbeitsunfähigkeit ganze zwei Millionen Erwerbsjahre aus. Multipliziert man diese mit dem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt, kommt man auf eine ausgefallene Produktion von 88 Milliarden Euro. Und: Jede und jeder Beschäftigte schafft natürlich durch die eigene Arbeit Werte, die den Verlust noch höher werden lassen: 149 Milliarden Euro betrug der Verlust an Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2019, so die BAuA.
Der Gesetzgeber nimmt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim BGM in die Verantwortung. Maßnahmen des Arbeitsschutzes gehören zu den Grundpflichten der Chefetage und beruhen demnach nicht nur auf Freiwilligkeit. Konkret bedeutet das: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen vermieden, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewehrt und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden.
Grundlage dessen ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG). Das Arbeitsschutzgesetz ist das Gesetz zur „Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit”. Es regelt die Pflichten und Rechte von Unternehmen und Beschäftigten. Daneben gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es regelt Arbeits-, Pausen- und Erholungszeiten zum Schutz der Gesundheit und zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hingegen bestimmt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische sowie Hygiene-Verordnungen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten.
Darüber hinaus ergänzen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers die betriebliche Gesundheitsförderung.
Wie kann ein strukturiertes BGM nun helfen, damit Beschäftigte gesund und die Kosten für Arbeitgebende gering bleiben? Unternehmen, die ihr BGM erfolgreich umsetzen, profitieren von:
Daneben gibt es auch steuerliche Vorteile des BGM. Arbeitgebende können für gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu 500 Euro im Jahr für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter lohnsteuer- und beitragsfrei aufwenden. Diese Leistungen müssen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Dabei ist zu beachten: Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben bereits im Jahr 2008 den Leitfaden Prävention erstellt. Darin sind Qualitätskriterien für Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung festgelegt. Die implementierten BGM- und BGF-Maßnahmen müssen eben diesen Maßnahmen entsprechen, um bezuschusst werden zu können.
Wer in präventive Maßnahmen investieren möchte, interessiert sich verständlicherweise für belastbare Nachweise, ob sich diese Investitionen lohnen. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) wertet daher seit 2003 regelmäßig die wissenschaftliche Literatur aus. Den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand für die Jahre 2012 bis 2018 gibt der iga.Report 40 wieder. Die betrachteten Studien wurden in Unternehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Das Ergebnis: Über alle Studien hinweg, ergibt sich ein mittlerer Return of Investment (ROI) von 2,7. Ein für BGM-Maßnahmen aufgewendeter Euro würde demnach zu einer Einsparung von 2,70 Euro führen.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die ein Betriebliches Gesundheitsmanagement einführen möchten, sollten systematisch vorgehen. Dabei sollte die Definition von Gesundheitszielen im Fokus stehen. Auf diese sieben Schritte kommt es an:
Ganz wichtig: Gesundheitsmanagement muss als Führungsaufgabe wahrgenommen und verstanden werden. Unternehmensleitung und Führungskräfte müssen den Prozess fördern wie unterstützen.
Verantwortlichkeiten müssen festgelegt werden, etwa durch die Gründung eines Arbeitskreises Gesundheit
Um vorhandene Gesundheitsprobleme und Gesundheitsressourcen zu ermitteln, startet das BGM mit einer Analyse der Ist-Situation. Folgende Fragen sind wichtig:
Es braucht eine klare Zielsetzung, was mithilfe der Maßnahmen erreicht werden soll. Folgende Fragestellungen sind dabei relevant:
Aus den Ergebnissen der ersten drei Schritte leiten die Verantwortlichen erste Maßnahmen ab und planen die Umsetzung. In dieser Phase werden Entscheidungen getroffen. Dazu gehören:
Die implementierte Methodik muss anhand der definierten Ziele laufend auf Qualität und Wirksamkeit überprüft werden. Falls nötig, wird nach Veränderungsmöglichkeiten und neuen Maßnahmen gesucht.
Nach dem vereinbarten Zeitraum werden die Ziele überprüft. Sind alle Teilaspekte erreicht? Wenn dies nicht erfolgt ist, lohnt sich ein genauerer Blick oder die Befragung der Mitarbeitenden.
Ist ein Gesundheitsprojekt beendet und die Ziele überprüft, folgt die Überlegung, wie erfolgreiche Elemente in das interne System integriert werden können.
Die Trendstudie „#whatsnext2020 – Erfolgsfaktoren für gesundes Arbeiten in der digitalen Arbeitswelt” fand heraus:
Für Unternehmen lohnt es sich also, auf ein strategisches BGM zu setzen, um sich so einen echten Wettbewerbsvorteil auf dem Markt zu sichern. Gerade beim Thema Mitarbeiterfluktuation und Fachkräftemangel kann ein starkes BGM überzeugen.
Die drei wichtigsten Entwicklungen im BGM kurz zusammengefasst:
Ein erfolgreiches BGM sollte an der digitalen Transformation und der sich wandelnden Arbeitswelt ansetzen. Digitale BGM-Angebote können die Förderung der Gesundheit unterstützen – vor allem bei weniger gesundheitsbewussten, aber digital-affinen Menschen (wie Digital Natives). Menschen nutzen das Internet heutzutage intensiv – laut einer Bitkom-Befragung von 2021 sogar durchschnittlich 10 Stunden am Tag – und sollten daher auch im digitalen Umfeld abgeholt werden.
Vor allem seit der Pandemie setzen immer mehr Unternehmen auf flexible Arbeitsorte. Ein Trend, der sicherlich zu großen Teilen erhalten bleiben wird. Daher müssen BGM-Lösungen auch flexibel funktionieren. Das Stichwort lautet: hybride Lösungen. BGM-Angebote, die ausschließlich online funktionieren, werden nicht die Lösung sein, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen. Eine Kombination aus digitalen und analogen Komponenten erzielt die besten Ergebnisse. Viele Menschen wünschen sich vor allem nach der Pandemie reale Begegnung und Maßnahmen, die nicht am Bildschirm stattfinden.
Mentale Gesundheit wird immer wichtiger – auch am Arbeitsplatz. Wie oben genannte Studien zeigen, nimmt die Häufigkeit der Diagnosen von psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stetig zu. Nicht zuletzte sind Stress und Unsicherheit die Ursache. Wer entsprechende BGM-Angebote einsetzt, kann vorbeugen und die mentale Fitness seiner Mitarbeitenden erhalten bzw. stärken
Vor allem in Zeiten von New Work wird die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wichtiger. Unternehmen, die das erkennen, profitieren von zufriedenen, leistungsfähigen Angestellten, halten ihre Kosten niedrig und sichern sich so einen echten Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Marktbegleitern. Aber auch gesetzlich sind zahlreiche Vorschriften verankert, wie etwa die psychische Gefährdungsbeurteilung, der bisher zu wenige Unternehmen konkret nachkommen. Wer jetzt gegensteuert und entsprechende Präventionsangebote implementiert, kann nachhaltig für seine Mitarbeitenden sorgen. Denn von BGM-Maßnahmen profitieren alle Beteiligten: Angestellte sowie Unternehmen.
Mit froach sorgen Sie für eine gesunde Pausenkultur in Ihrer Organisation. Mit froach unterstützen Sie Mitarbeitende aktiv und nachhaltig bei der Pausengestaltung. Bewegung mit froach macht Spaß! froach ermöglicht Ihnen Kommunikation, schont Ihre Ressourcen und fördert das Wohlbefinden im Zeitalter der mobilen Arbeitswelt. Statt Selbstoptimierung bieten wir gesunde und achtsame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz an.
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